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Tennisplatz- und Zaunbau, Service und Montage.
(+359) 877 002 031
info@korteus.com
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT WICHTIGEN KUNDENINFORMATIONEN

AGB

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber,Verein oder Tennisgemeinschaft(nachfolgend „Kunde“) und uns Topp Commerce Ltd (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft oder Verein , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Tätigkeit der Topp Commerce Ltd Tennisservice umfasst sowohl die Geschäftsbereiche Tennisplatzbau, Renovierung, Zaunbau, Pflege u. Wartung von Tennisanlagen, als auch den Handel mit sowie die Lieferung von Tennisequipment, Baustellearbeiten.

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Topp Commerce Ltd Tennisplatzservice und Baustelleservice und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Topp Commerce Ltd Tennisplatzservice und Baustelleservice nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn Topp Commerce Ltd Tennisplatzservice und Baustelleservice ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN AUFMERKSAM DURCH. DURCH DAS ZUGREIFEN AUF DIESE WEBSEITE ODER DEREN NUTZUNG ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN UNTEN STEHENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) SOWIE MIT ALLEN BEDINGUNGEN, REGELUNGEN UND RICHTLINIEN EINVERSTANDEN, AUF DIE IN DIESEN AGB VERWIESEN WIRD. Die AGB für andere Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten schicken wir Ihnen auf Anfrage zu.

Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum Vertragsabschluss

Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 20 Tage ab Abgabedatum gebunden.

Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit des Lieferanten liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten unverschuldet binnen zwei Wochen nicht nachkommen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich der Lieferant vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten

Montage

Sofern vereinbart, führen wir Montagearbeiten selbst durch. Wir sind berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen. Durch den Auftraggeber muss gewährleistet sein, dass die Montage- und/oder Baustellen zum vereinbarten Termin vorbereitet sind. Mehrkosten für Verzugsaufwand und erschwerte Bedingungen werden durch uns gesondert in Rechnung gestellt.

AGB für Frühjahrsinstandsetzung

  • Grundlage für das Angebot, die Übernahme der Arbeiten, die Ausführung, die Abrechnung, die Zahlung und die Gewährleistung ist die Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB). Andere Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.
  • Die auszuführenden Arbeiten sind nach Art und Umfang im Leistungsverzeichnis beschrieben. Folgende Leistungen sind im vorliegenden Angebot nicht enthalten, werden aber selbstverständlich gegen Stundennachweis von uns ausgeführt.
  • Entfernung der Linienabdeckung (Steine und Bretter, Sand kann liegen bleiben) spätestens zum gewünschten Fertigstellungstermin.
  • Beseitigung von größeren Laubmassen, Tannennadeln, Ästen sowie von größeren Verunreinigungen durch Moos- und Grasbewuchs.
  • Containergestellung bei Arbeitsbeginn bzw. Bereitstellung eines Lagerplatzes in Platznähe für den alten Tennissand.
  • Wasseranschluss bei Arbeitsbeginn.
  • Beseitigung von Löchern durch Wild, Vandalismus o.ä., von aufgeschlämmten Schlammmassen oder von Schäden durch andere nicht tennisplatzspezifische Gegebenheiten.
  • Sollte der Moos- und Laubbefall auf den Tennisplätzen über das normale Maß hinausgehen, muss diese Leistung gesondert berechnet werden. Das Materialgewicht kann von Ihrer Bestellung aufgrund der Beladetechnik geringfügig abweichen. Die nicht verarbeitete verbleibende Restmenge Ziegelmehl, die für die Jahrespflege geliefert wird, wird vom Auftragnehmer weder in dafür vorgesehene Behälter eingelagert, noch abtransportiert.
  • Materialplätze müssen in unmittelbarer Nähe der Einbaustelle vorhanden sein. Der Tennissand wird einige Tage vor Beginn der Arbeiten angeliefert und ist vom Auftraggeber abzudecken (auch von unten) und so gegen Feuchtigkeit zu schützen. Der Auftraggeber hat für eine befestigte Zufahrt, die auch von LKW mit Anhänger befahren werden kann, zu sorgen.
  • Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Reklamationen sind uns spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich bekanntzugeben, sie berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen.

Beanstandungen

Eine nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistungen durch den Käufer wird ausgeschlossen, sofern diese Mängel beim Abnahmetermin schon feststellbar waren.

Wir werden dem Besteller die Fertigstellung der Frühjahrsinstandsetzung sowie einen Termin zu Abnahme mitteilen. Es findet eine gemeinsame Abnahmebegehung statt. Erscheint der Besteller zum Abnahmetermin nicht, so gilt unser Gewerk als beanstandungs- und mängelfrei abgenommen, falls der Besteller nicht Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach dem vorgesehenen Abnahmetermin schriftlich uns gegenüber rügt und wir den Besteller bei der Einladung zur Abnahme auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Nutzt der Besteller den Platz vor Abnahme, gilt dieser als beanstandungs- und mängelfrei abgenommen. Wir brauchen den Besteller auf diese Rechtsfolge nicht gesondert hinzuweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass wir der Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs unseres Gewerkes – etwa durch Frosteinwirkung – nur bis zur Abnahme des Gewerkes tragen. Kommt der Besteller mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen.

Beanstandungen sind spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.

Gewährleistungspflichten sind ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert und zur Nachbesserung aufgefordert werden. Ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Ware sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung.

Höhere Gewalt oder Störungen bei Zulieferanten

Topp Commerce Ltd Tennisplatzservice bemüht sich die von ihm bestätigten Termine einzuhalten. Aufgrund schlechter Witterungsbedingungen, höherer Gewalt oder Störungen bei Zulieferanten kann es zu Verzögerungen kommen. Ein Schadensersatzanspruch lässt sich dadurch nicht begründen.

Abladestellen

  • Die Abladestellen für das Ziegelmehl müssen in unmittelbarer Platznähe liegen. Falls längere Transportwege mit Schubkarren erforderlich sein sollten, ist Topp Commerce Ltd Tennisplatzservice berechtigt hierfür Mehrkosten geltend zu machen. Für die Anlieferung des Ziegelmehles werden LKWs mit einem maximalen Gewicht von 40 to eingesetzt. Die Abladestellen müssen hierfür zugänglich sein und zum Anlieferzeitpunkt mit den Achslasten befahrbar sein. Etwaige Schäden an den Flächen gehen nicht zu Lasten von Topp Commerce Ltd Tennisplatzservice. Für den Transport des Ziegelmehles auf die Tennisplätze müssen die Zufahrt sowie die Tore eine Mindestbreite von 1,10 m aufweisen. Für den Einbau müssen funktionsfähige Wasserzapfstellen zur Verfügung stehen.
  • Unsere Angebote sind stets freibleibend, verbindlich für den Umfang von Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Telefonische Bestellungen werden auf Wunsch schriftlich bestätigt.
  • Für evtl. Setzungen/Beschädigungen von Parkplatz- u. Rasenflächen sowie gepflasterter Flächen o. ä. durch das Befahren mit Baumaschinen übernehmen wir als Auftragnehmer keinerlei Haftung.

Eigentumsvorbehalt.

  • Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
  • Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind .

Zahlungen

Sie können zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

  • Vorkasse: Die Zahlung erfolgt an „Tennisplatzservice TOPP COMMERCE Ltd“ per Überweisung auf untenstehendes Konto.
  • Zahlung: nach Fertigstellung netto Kasse; spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt.

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 10%, mindestens jedoch 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) jährlich zu ersetzen. Soweit die Zinsen gemäß Satz eins 8% über dem Basiszinssatz übersteigen, steht dem Besteller der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen sofort fällig. Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Gewährleistung

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Darüber hinaus stehen dem Besteller die weiteren gesetzlichen Ansprüche insbesondere auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug und den §§ 280 ff BGB sind ausgeschlossen.

Kontoinhaber: Tennisplatzservice TOPP COMMERCE Ltd

Bank: United Bulgarian Bank – EUR
IBAN: 
BG05UBBS80021452350710
BIC: 
UBBSBGSF

Bank: United Bulgarian Bank – BGN
IBAN:
BG07UBBS88881000748786
BIC: 
UBBSBGSF

Verwendungszweck: auf Auftrag

Unsere Firma hat sich auf den Unterhalt und Bau von Tennisanlagen spezialisiert und gilt heute als eine der führenden Tennisplatzbau.

 

NÜTZLICH

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